Friedensrichterin
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.
Aufgaben und Funktionen
Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art:
- Forderungsklagen
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Erbrechtliche Streitigkeiten
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern
Die Friedensrichterin steht während der Bürozeiten für kurze telefonische Beratungen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.
Friedensrichterin
lic.iur. Claudia Scheiner
044 715 27 26
8803@friedensrichter.ch
Adressen:
Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Wichtiger Hinweis:
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.
Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benützen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)
Um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können, sieht das Gesetz grundsätzlich drei Möglichkeiten vor:
- den Zivilprozess durch Anerkennungsklage oder durch Verwaltungsverfahren (Art. 79 SchKG)
- die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 f. SchKG)
- die provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 f. SchKG)
Welchen Weg ein Gläubiger konkret beschreiten kann, hängt vor allem von den Beweismitteln ab, die ihm zum Nachweis seiner Forderungen zur Verfügung stehen.
Weiterführende Links
Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg
Betreibungsauskunft anfordern
Verband Gemeindeämter & Betreibungsämter Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Merkblatt Rechtsvorschlag
Merkblatt Schlichtungsverfahren
Schlichtungsgesuch
Formulare & Links
Formulare für Parteieingaben können auf der Website des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen / ausgefüllt werden.
Weiterführende Links
Informationen zu Forderungsklagen
Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Verknüpfte Dokumente
Schlichtungsgesuch / Zivilklage
Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren
Vorgehen bei Rechtsvorschlag des Schuldners/der Schuldnerin
Statuten Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Die Politischen Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon bilden unter der Bezeichnung Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon einen Zweckverband. Der Verband betreibt einen gemeinsamen Friedensrichterkreis, welcher in den Statuten "Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon" festgehalten ist.
Verknüpftes Dokument
Statuten Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon